Schifffahrt - Schutz- und Sperrgebiete
Die Schifffahrt auf Kärntner Seen dient weniger verkehrspolitischen als viel mehr touristischen und sportlichen Zwecken. Daher unterliegt sie nicht nur schifffahrtsrechtlichen Regelungen, sondern auch strengen Naturschutzbestimmungen. Diese enthalten zum Teil auch Betretungsverbote.
Schifffahrtsrechtlich sind die 200 m - Uferzone, Sperrgebiete für Strandbäder, Start- und Landegassen für die Ausübung des Wasserschisportes sowie Fahrverbote für Ruderregatten und Schwimmsportveranstaltungen definiert.
Liste der die Gewässernutzung einschränkenden Naturschutz- und Europaschutzgebiete
Die Schutzbestimmungen der Verordnungen der jeweiligen Naturschutz- und Europaschutzgebiete sind vielfältig und mit einigen Ausnahmen versehen. Die genauen Verordnungstexte finden Sie unter http://ris.bka.gv.at/LGBl
Die folgenden Karten bieten eine geografische Übersicht der generellen Einschränkungen der Gewässernutzung auf Kärntner Seen
(Sperrgebiete, Europaschutzgebiete, Naturschutzgebiete und Naturdenkmäler), erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bei fehlenden oder widersprüchlichen Angaben gelten die Gesetzes- und Verordnungstexte.
Kärnten - Gesamtübersicht
Detailkarten:
Drau - Guntschacher Au
Drau - Völkermarkter Stausee
Faaker See
Millstätter See
Ossiacher See
Pressegger See
Weißensee
Wörthersee
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