HOCHWASSER- WARNDIENST
Hochwasserwarndienst
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Schifffahrt - Schutz- und Sperrgebiete

 

Die Schifffahrt auf Kärntner Seen dient weniger verkehrspolitischen als viel mehr touristischen und sportlichen Zwecken. Daher unterliegt sie nicht nur schifffahrtsrechtlichen Regelungen, sondern auch strengen Naturschutzbestimmungen. Diese enthalten zum Teil auch Betretungsverbote.

Schifffahrtsrechtlich sind die 200 m - Uferzone, Sperrgebiete für Strandbäder, Start- und Landegassen für die Ausübung des Wasserschisportes sowie Fahrverbote für Ruderregatten und Schwimmsportveranstaltungen definiert.


Liste der die Gewässernutzung einschränkenden Naturschutz- und Europaschutzgebiete

Die Schutzbestimmungen der Verordnungen der jeweiligen Naturschutz- und Europaschutzgebiete sind vielfältig und mit einigen Ausnahmen versehen. Die genauen Verordnungstexte finden Sie unter http://ris.bka.gv.at/LGBl


Die folgenden Karten bieten eine geografische Übersicht der generellen Einschränkungen der Gewässernutzung auf Kärntner Seen
(Sperrgebiete, Europaschutzgebiete, Naturschutzgebiete und Naturdenkmäler), erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bei fehlenden oder widersprüchlichen Angaben gelten die Gesetzes- und Verordnungstexte. 

Kärnten - Gesamtübersicht 

Detailkarten:
Drau - Guntschacher Au 
Drau - Völkermarkter Stausee 
Faaker See 
Millstätter See
Ossiacher See 
Pressegger See 
Weißensee
Wörthersee 






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