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Informationen Krisenpflegefamilien

 

LR Christian Ragger: Kindern in Not ein Zuhause geben

„Sie sind zwischen 30 und 50 Jahre alt, besitzen eine pädagogische Vorerfahrung auf Maturaniveau und haben Interesse, Kindern in Krisen kurzfristig ein zu Hause zu geben? Das Land Kärnten sucht engagierte Pflegeeltern zur Krisenpflege für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren. Sie werden für diese qualifizierte Tätigkeit entsprechend ausgebildet und dementsprechend entlohnt. Die Anstellung erfolgt durch das SOS- Kinderdorf.“

Weiter Informationen erhalten Sie bei Mag. Andrea Hartlieb Tel. 050536-14605

Allgemeine Informationen zu Krisenpflegefamilien

Immer wieder gibt es Schwierigkeiten einen adäquaten Platz für Säuglinge und Kleinkinder in akuten Krisensituationen zu finden. Aus diesem Grund sucht Landesrat Mag. Christian Ragger gemeinsam mit der Abteilung 4 und dem SOS- Kinderdorf in Moosburg, Krisenpflegefamilien in Kärnten.

1. Ziel

Installierung von fünf Krisenpflegefamilien in Kärnten regional verteilt, für eine rasche kurzfristige Unterbringung (Aufnahme und Versorgung) von Säuglingen und Kleinkindern (0-5 Jahren) und deren Geschwister (bis 10 Jahren) in psychosozialen Krisenfällen.

2. Rahmenbedingungen der Krisenpflege

2.1 Aufgabe und Zweck der Krisenpflegefamilie

Die Krisenpflegefamilie nimmt kurzfristig Säuglinge und Kleinkinder im Alter bis 5 Jahre aus einer Familie auf, die aus den unterschiedlichsten Gründen vorübergehend ihren Erziehungsauftrag nicht nachkommen kann. Die Krisenpflegefamilie bietet den Kindern ein familiäre Umfeld und hilft den Kindern dabei diese Ausnahmesituation zu bewältigen, zur Stabilisierung beizutragen und um zur Ruhe zu kommen. Gerade für Säuglinge und Kleinkinder ist eine konstante Bezugsperson für eine positive Entwicklung notwenig, ein häufiger Bezugswechsel, wie es in Krankenhäusern oder Wohngruppen der Fall wäre, würde für die Kinder eine zusätzliche Belastung darstellen.
Die Krisenpflegefamilie sorgt auch für die Sicherstellung externer therapeutischer und diagnostischer Behandlung der Kinder. Mit den leiblichen Eltern werden in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, Gericht und der PsychologIn Besuchsregelungen vereinbart. Im Bedarfsfall können die Besuche durch die PsychologIn begleitet werden. Während der Zeit der Krisenunterbringung kann eine sorgfältige Abklärung des Familiensystems stattfinden und realistische und tragfähige Zukunftsperspektiven für die Kinder erarbeitet werden. Die Krisenpflegeeltern dokumentieren mit Unterstützung der/des PsychologIn den Verlauf des Aufenthalts und erstellen auch einen Abschlussbericht. Die Krisenpflegeeltern geben aber keine fachlichen Empfehlungen/Stellungnahmen bezüglich der weiteren Unterbringung des Kindes ab.

2.2 Anzahl der Pflegeplätze pro Krisenpflegefamilie

1-3 Plätze (abhängig von der Geschwisterzahl). Es werden Geschwister aus/in einer Krisensituation als Maßnahme der Jugendwohlfahrt aufgenommen. Ob Geschwister getrennt oder gemeinsam in einer Krisenpflege betreut werden, wird im Einzelfall entschieden. Die Gesamtzahl der minderjährigen Kinder in einem Haushalt darf fünf nicht überschreiten.
2.3 Dauer der Unterbringung

Bis zu acht Wochen (Verlängerung bis zu 12 Wochen in begründeten Fällen möglich). Die Krisenunterbringung soll so kurz wie möglich gehalten werden. Bis dahin müssen die familiäre Situation und Zukunftsperspektiven erarbeitet sein. Die Kinder kommen entweder wieder zu den leiblichen Eltern oder werden fremd untergebracht.

2.4 Zuweisungsmodalitäten

Die Zuweisung erfolgt über das zuständige Jugendamt in Absprache mit der Abteilung 4 der Kärntner Landesregierung

2.5 Voraussetzungen für den Pflegeplatz

2.5.1 Wohnungssituation der Krisenpflegefamilie

Wohnung, idealerweise Eigenheim, mit entsprechendem Standart (Kategorie A). Wohngröße entsprechend der Richtlinien für Wohnbauförderung: Derzeit: Wohnbedarf für 7 Personen: 125m². Die Räume einschließlich Stiegenaufgänge etc. sind entsprechend kindersicher zu gestalten und müssen mit entsprechenden Absicherungen versehen sein.

Für die Krisenpflegekinder müssen mindestens 2 Schlafräume/Kinderzimmer in entsprechender Größe von a mindestens 14m², Trennung nach Geschlechtern muss möglich sein. Entsprechende Ausstattung einschließlich Spielmaterial ist erforderlich. Die gemeinsam benützten Wohnräume müssen der Personenanzahl entsprechend eingerichtet sein. Ein eigenes Spielzimmer ist erforderlich. Für Aktivitäten soll ein Garten vorhanden sein oder ein Spielplatz in unmittelbarer Nähe der Wohnung. Die Wohnräume müssen rauchfrei gehalten werden.

2.5.2 Alter der Krisenpflegeeltern

Mindestalter: 30, Höchstalter bei Erstaufnahme 50 Jahre

2.5.3 Anzahl der eigenen minderjährigen Kinder

Eigene Kinder sind nicht Voraussetzung, maximal 2 eigene Kinder wobei das Mindestalter des jüngeren Kinder 3 Jahre sein muss

2.5.4 Ausbildung der Krisenpflegeeltern

Matura, (sozial) pädagogische Ausbildung, erfolgreicher Abschluss des Ausbildungscurriculums, zusätzliche Praxis wünschenswert

2.5.5 Nachweis der physischen und psychischen Eignung

Durch Gesundenuntersuchung aller im Haushalt lebender Erwachsene, Stellungnahme Amtsarzt, psychologisches Eignungsgespräch mit Psychologin des Pflegeelterndienstes- siehe auch Richtlinien für die Auswahl neuer Pflegeeltern in Kärnten

2.5.6 Unbescholtenheit

Nachweis Strafregisterauszug

2.5.7 Finanzielle Situation

Volle Erwerbstätigkeit eines Elternteils. Lebenshaltungskosten der eigenen Familie müssen gesichert sein

2.5.8 Übergangsbestimmung für die Eignung als Krisenpflegefamilie

Bis 2012 möglich, bei Pflegefamilien mit mindestens 5- jähriger Tätigkeit, kann die Matura und pädagogische Ausbildung als Voraussetzung für die Bewerbung als Krisenpflegefamilie nachgesehen werden

2.6 Auswahl der Pflegeperson

Das Auswahlverfahren entspricht grundsätzlich dem üblichen Auswahlverfahren für Pflegeeltern in Kärnten unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Kriterien (reflektiertes Bindungs/Beziehungsverhalten, Fähigkeit zum Krisenmanagement) für eine Krisenpflegeperson. Es finden Auswahlgespräche mit der zuständigen Sozialarbeitern des Jugendamtes und der Psychologin des Pflegeelterndienstes statt. Die Entscheidung der Eignung erfolgt gemeinsam durch die LR-Abt. 4, dem zuständigen öffentlichen Jugendwohlfahrtsträger und dem SOS- Kinderdorf (Pflegeelterndienst). InteressentInnen bewerben sich beim Jugendamt. Nach erfolgter Beurteilung durch die zuständige Sozialarbeiterin und der positiven Stellungsnahme der Psychologin kann das Ausbildungscurriculum begonnen werden. Nach Absolvierung des Curriculums ist eine Anstellung beim SOS- Kinderdorf möglich.

2.6 Ausbildung zur Krisenpflegeperson

Matura, (sozial) pädagogische Ausbildung, Absolvierung des Ausbildungscurriculums, das Ausbildungscurriculum umfasst 83 Unterrichtsstunden über einen Zeitraum von ca. 5 Monaten mit Erste Hilfekurs speziell für Säuglinge und Kleinkinder

2.7. Ausbildungscurriculum

Das Ausbildungscurriculum umfasst 83 Unterrichtseinheiten an 8 Tagen (primär Wochenenden). Die Organisation und Trägerschaft erfolgt durch das SOS- Kinderdorf Pflegeelterndienst in Absprache mit dem Amt der Kärntner Landesregierung. Bezüglich der Lehrinhalte und der Lehrpersonen ist die Kooperation mit in der Praxis stehenden Experten angedacht/geplant. Zudem sollte auch „Dauerpflegeeltern“ dies Ausbildung angeboten werden.

2.8 Anstellung/Entlohung der Krisenpflegeperson

Anstellung 10 Wochenstunden (voll sozial und pensionsversichert)- Kollektivvertrag v. SOS- Kinderdorf Österreich. Monatlich € 450,-- brutto; plus Aufwandsentschädigung pro Tag € 50 pro Kind. Es wird pro Krisenpflegefamilie ein Pflegeelternteil angestellt, wobei aber die Intervision und Fortbildung für beide verpflichtend sind. Die Aufwandentschädigung wird vom zuständigen Jugendamt ausbezahlt.

2.9 Fachliche Begleitungen

Fachlich begleitet werden die Krisenpflegefamilien neben der zuständigen Sozialarbeiterin des Jugendamtes von einer Psychologin des Pflegeelterndienstes. Die Psychologin hat eine spezielle Ausbildung bzw. bildet sich im Bereich Krisenintervention fort. Sie unterstützt neben den Aufgaben im Rahmen des Pflegeelterndienstes die KPF speziell in der Krisenbewältigung, Abklärung und Dokumentation. Insbesondere die Unterstützung in der Eltern/Herkunftsarbeit ist hierbei sehr wichtig. Fachliche Begutachtung/Diagnostik und Einholen von Stellungnahmen wird in Zusammenarbeit mit der zuständigen Sozialarbeiterin des Jugendamtes durch externe Stelen sichergestellt.

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